Liebe Mitglieder,
da das Land Baden-Württemberg die bisher geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona - Pandemie
zum 1. Dezember verlängert und teilweise verschärft hat, bleibt der Schießstand bis auf weiteres weiterhin geschlossen.
Ich bitte daher um Ihr Verständnis. Sobald einem Schießbetrieb nichts mehr im Wege steht, werde ich Sie umgehend informieren.
Ich wünsche allen Mitgliedern und Freunden der Jagd eine schöne Adventszeit und frohe Festtage.
Für das kommende Jahr viel Gesundheit, Glück und Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriel Sturm
K R E I S J Ä G E R V E R E I N I G U N G W A I B L I N G E N
OBMANN JUNGE JÄGER / JAGDLICHES SCHIESSWESEN
Mobil 0174 3710049
Am 12.10.2019 haben die Jäger und Wildtierschützer aus dem Waiblinger Stadtwald eine Kanzel für die Schüler der Friedensschule in Neustadt errichtet. Die Idee für den naturnahen Unterricht hatte die Rektorin Frau Gabriele Gollnick. Hegeringleiter...
Eric Laschzok von der Kreisjägervereinigung Waiblingen besuchte den Waldkindergarten am Fuchsbau (Plüderhausen) und zeigte den Kindern an Hand von mitgebrachten Präparaten, was alles an Wildtieren in unserer Heimat lebt, wovon es sich ernährt und...
Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,
wegen des Themas „Verlängerung der Jagdscheine und Abfrage Verfassungsschutz“ hatte ich nach der offiziellen Mitteilung des Kreisjagdamtes, dass erst einmal keine Jagdscheine mehr verlängert oder neu ausgestellt werden, da derzeit eine Abfrage beim Verfassungsschutz für die Kreisjagdämter noch nicht möglich ist, nach einer Mail von mir an das Kreisjagdamt ein Gespräch mit der zuständigen Mitarbeiterin Frau Obermeier.
Dem Kreisjagdamt ist es untersagt worden vom Ministerium, ohne eine Abfrage beim Verfassungsschutz auf Grund der neuen klaren Gesetzeslage Jagdscheine zu verlängern oder neu zu erteilen. Daran wird sich bis der Zugang für das Kreisjagdamt möglich ist, auch nichts ändern.
Jagdpächter, die bisher ihre Jagdscheine noch nicht verlängert haben, sollen sich bitte unverzüglich vorab telefonisch beim Kreisjagdamt melden, damit bis zum 1. April eine pragmatische Lösung gefunden werden kann und die Jagdpachtfähigkeit nicht erlischt.
Aus meiner Sicht als Kreisjägermeister weise ich darauf hin, dass für den Fall, dass am 1. April die Verlängerung des Jagdscheins noch nicht vorliegt, sofern nicht in der WBK eine Munitionserwerbsberechtigung für die jagdliche Büchsen- und Flintenmunition im entsprechenden Kaliber eingetragen ist, sofort ab dem 1. April ein unberechtigter Besitz dieser Munition per Gesetz vorliegt. Allen Jagdscheininhabern, die dies nicht in ihrer WBK eingetragen haben ist zu raten, ab dem 1. April die Büchsen- und Flintenmunition bei einem anderen Jagdscheininhaber mit gültigem Jagdschein vorübergehend auszulagern.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Schmidt
Kreisjägermeister
KJV Waiblingen
Zum 01.04.2020 hat Jürgen Maier aus Altersgründen seines Hundes seine Anerkennung als Nachsucheführer zurückgegeben.
Wir danken Jürgen Maier für seine jahrelange Arbeit in der Nachsuche und wünschen ihm und seiner Familie weiterhin alles Gute und Waidmannsheil.
Neu anerkannt zum 01.04.2020 wurde Matthias Nothdurft mit seinem DD-Rüden „Anuk vom Franzosenbrunnen“.