Verlängerung der Jagdscheine

Liebe Mitgliederinnen und Mitglieder,

 

wegen des Themas „Verlängerung der Jagdscheine und Abfrage Verfassungsschutz“ hatte ich nach der offiziellen Mitteilung des Kreisjagdamtes, dass erst einmal keine Jagdscheine mehr verlängert oder neu ausgestellt werden, da derzeit eine Abfrage beim Verfassungsschutz für die Kreisjagdämter noch nicht möglich ist, nach einer Mail von mir an das Kreisjagdamt ein Gespräch mit der zuständigen Mitarbeiterin Frau Obermeier.

 

Dem Kreisjagdamt ist es untersagt worden vom Ministerium, ohne eine Abfrage beim Verfassungsschutz auf Grund der neuen klaren Gesetzeslage Jagdscheine zu verlängern oder neu zu erteilen. Daran wird sich bis der Zugang für das Kreisjagdamt möglich ist, auch nichts ändern.

 

Jagdpächter, die bisher ihre Jagdscheine noch nicht verlängert haben, sollen sich bitte unverzüglich vorab telefonisch beim Kreisjagdamt melden, damit bis zum 1. April eine pragmatische Lösung gefunden werden kann und die Jagdpachtfähigkeit nicht erlischt.

 

Aus meiner Sicht als Kreisjägermeister weise ich darauf hin, dass für den Fall, dass am 1. April die Verlängerung des Jagdscheins noch nicht vorliegt, sofern nicht in der WBK eine Munitionserwerbsberechtigung für die jagdliche Büchsen- und Flintenmunition im entsprechenden Kaliber eingetragen ist, sofort ab dem 1. April ein unberechtigter Besitz dieser Munition per Gesetz vorliegt. Allen Jagdscheininhabern, die dies nicht in ihrer WBK eingetragen haben ist zu raten, ab dem 1. April die Büchsen- und Flintenmunition bei einem anderen Jagdscheininhaber mit gültigem Jagdschein vorübergehend auszulagern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Volker Schmidt

 

Kreisjägermeister

KJV Waiblingen

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