Neues zu RoBA 2013

Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan.

Erstellt am

Im März-Jäger 2013 wurde darüber informiert.

Nach erfolgreichem Verlauf der ersten Versuchsphasen (2007-2012) mit einer überwiegend sehr positiven Einstellung der Versuchsteilnehmer zum Modellversuch wurde eine stufenweise, landesweite Einführung des Verfahrens bis zum 01.04.2016 beschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen jährlich (2013, 2014 und 2015) weitere Kreise auf freiwilliger Basis in den Modellversuch eingebunden werden. Ab dem 01.04.2016 gibt es dann vorbehaltlich einer Änderung im LJagdG auch für die restlichen Reviere keinen behördlichen Abschussplan mehr.

Für alle bisherigen Versuchsteilnehmer erfolgt eine automatische Fortsetzung ihrer Teilnahme. Ein Ausstieg aus dem Versuch und die Rückkehr zur behördlichen Abschussplanung ist im Rahmen des Modellversuchs zwar jederzeit unabhängig von Beweggründen möglich, aber in der letzten Versuchsphase wegen der bald folgenden landesweiten Abschaffung des behördlichen Verfahrens nicht mehr sinnvoll.

Die Ausdehnung der Gebietskulisse zum 01.04.2013 betrifft folgende Land- bzw. Stadtkreise:

Main-Tauber-Kreis

Ludwigsburg

Schwäbisch Hall

Neckar-Odenwald-Kreis

Karlsruhe-Land

Stadtkreis Heidelberg

Zollern-Alb-Kreis

Ravensburg

Sigmaringen

Stadtkreis Ulm.

In diesen Kreisen besteht ab dem 01.04.2013 für jedes Jagdrevier die Möglichkeit, auf den behördlichen Abschussplan zu verzichten, wobei, wie in den ersten Projektphasen, Pächter und Verpächter gemeinsam entscheiden, ob sie am Modellversuch teilnehmen möchten.

Für die Beteiligten entsteht dadurch die Chance, im Rahmen des Modellversuches schon jetzt Erfahrungen mit dem neuen Verfahren zu sammeln und die zukünftige Form der Rehwildbewirtschaftung mitzugestalten.

Im Vorfeld der Einführung werden in den genannten Landkreisen Informations- und Schulungsveranstaltungen angeboten. Bei diesen werden die Rahmenbedingungen, bisherige Ergebnisse und mögliche Vorgehensweisen näher erläutert. Zu den Veranstaltungen sind alle Jagdausübungsberechtigten und Jagdrechtsinhaber dieser Landkreise recht herzlich eingeladen.

Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan.

Erstellt am

Im März-Jäger 2013 wurde darüber informiert.

Nach erfolgreichem Verlauf der ersten Versuchsphasen (2007-2012) mit einer überwiegend sehr positiven Einstellung der Versuchsteilnehmer zum Modellversuch wurde eine stufenweise, landesweite Einführung des Verfahrens bis zum 01.04.2016 beschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen jährlich (2013, 2014 und 2015) weitere Kreise auf freiwilliger Basis in den Modellversuch eingebunden werden. Ab dem 01.04.2016 gibt es dann vorbehaltlich einer Änderung im LJagdG auch für die restlichen Reviere keinen behördlichen Abschussplan mehr.

Für alle bisherigen Versuchsteilnehmer erfolgt eine automatische Fortsetzung ihrer Teilnahme. Ein Ausstieg aus dem Versuch und die Rückkehr zur behördlichen Abschussplanung ist im Rahmen des Modellversuchs zwar jederzeit unabhängig von Beweggründen möglich, aber in der letzten Versuchsphase wegen der bald folgenden landesweiten Abschaffung des behördlichen Verfahrens nicht mehr sinnvoll.

Die Ausdehnung der Gebietskulisse zum 01.04.2013 betrifft folgende Land- bzw. Stadtkreise:

Main-Tauber-Kreis

Ludwigsburg

Schwäbisch Hall

Neckar-Odenwald-Kreis

Karlsruhe-Land

Stadtkreis Heidelberg

Zollern-Alb-Kreis

Ravensburg

Sigmaringen

Stadtkreis Ulm.

In diesen Kreisen besteht ab dem 01.04.2013 für jedes Jagdrevier die Möglichkeit, auf den behördlichen Abschussplan zu verzichten, wobei, wie in den ersten Projektphasen, Pächter und Verpächter gemeinsam entscheiden, ob sie am Modellversuch teilnehmen möchten.

Für die Beteiligten entsteht dadurch die Chance, im Rahmen des Modellversuches schon jetzt Erfahrungen mit dem neuen Verfahren zu sammeln und die zukünftige Form der Rehwildbewirtschaftung mitzugestalten.

Im Vorfeld der Einführung werden in den genannten Landkreisen Informations- und Schulungsveranstaltungen angeboten. Bei diesen werden die Rahmenbedingungen, bisherige Ergebnisse und mögliche Vorgehensweisen näher erläutert. Zu den Veranstaltungen sind alle Jagdausübungsberechtigten und Jagdrechtsinhaber dieser Landkreise recht herzlich eingeladen.