Achtung!
In BW gilt ab 01.04.2015 grundsätzlich das Jagd-und Wildtiermanagmentgesetz
Ausnahmen BJG vgl. Text unter "mehr"!
Das Bundesjagdgesetz gilt in Baden-Württemberg seit dem 01.04.2015 nicht mehr, mit Ausnahme von Abschnitt IV "Jagdschein"(§§ 15 - 18a).
§ 15 Allgemeines zum Jagdschein/Jägerprüfung
§ 16 Jugendjagdschein
§ 17 Versagen des Jagdscheins
§ 18 Einziehen des Jagdscheins
§ 18 a Mitteilungspflichten
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