Bundesjagdgesetz

 

Achtung!

 

In BW gilt ab 01.04.2015 grundsätzlich das Jagd-und Wildtiermanagmentgesetz

Ausnahmen BJG vgl. Text unter "mehr"!

 

 

 

Das Bundesjagdgesetz gilt in Baden-Württemberg seit dem 01.04.2015 nicht mehr, mit Ausnahme von Abschnitt IV "Jagdschein"(§§ 15 - 18a).

 

§ 15 Allgemeines zum Jagdschein/Jägerprüfung

 

§ 16 Jugendjagdschein

 

§ 17 Versagen des Jagdscheins

 

§ 18 Einziehen des Jagdscheins

 

§ 18 a Mitteilungspflichten

 

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