Ab 1. Juli 2018 keine Gebühren für Trichinenuntersuchung

„Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis verzichtet mit Wirkung ab dem 1. Juli 2018 auf die Erhebung der Verwaltungsgebühren für die Trichinenuntersuchung beim Schwarzwild. Die Erhebung der Verwaltungsgebühr wird ab diesem Zeitpunkt auf Veranlassung des Landrats Dr. Richard Sigel ausgesetzt.“

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