Recht und Gesetz

Satzung der Kreisjägervereinigung Waiblingen e. V.

Die Satzung ist beim Amtsgericht Stuttgart unter der Vereinsnummer: VR260280 eingetragen und ab 2013 gültig und verbindlich
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Beitragsstruktur der Kreisjägervereinigung Waiblingen e. V.

Erst-Mitglieder € 130,00
Zweit-Mitglieder € 65,00
Fördermitglieder € 130,00
Jugendmitglieder € 65,00 (bis zur Vollendung des 21.…
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Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (Gültig ab 01.04.2015)

Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz tritt zum 01.04.2015 in Kraft mit Ausnahme folgender Regelungen:

1. § 31 Abs. 1 Nr. 4 tritt am 1. Januar…
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Erlass zur Änderung der DVO JWMG

Wesentliche Änderung ist die Aufhebung der Jagdruhezeit für Schwarzwild für März und April. Das bedeutet, dass Schwarzwild ab 01.03.2018 unbeschränkt…
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Durchführungsverordnung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)

Die Durchführungsverordnung zum Jagd-und Wildtiermanagementgesetz wurde am 2. April von Minister Bonde unterzeichnet. Sie wurde jetzt vom MLR den…
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Bundesjagdgesetz


Achtung!

In BW gilt ab 01.04.2015 grundsätzlich das Jagd-und Wildtiermanagmentgesetz
Ausnahmen BJG vgl. Text unter "mehr"!



Das…
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Landesjagdgesetz



Achtung!

Wurde ab 01.04.2015 durch das Jagd-und Wildtiergesetz abgelöst!
Übergangsregelungen: vgl. Text unter "mehr".



Das…
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Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz

Bitte beachten!

Die DVO in der derzeitigen Fassung gilt noch bis zum Inkrafttreten der DVO zum Jagd-und Wildtiermanagementgesetz weiter.
Die DVO…
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