Startseite WaiblingenDie JägervereinigungAktuellesIn der Änderung der Durchführungsverordnung zum Jagd-und Wildtiermanagmentgesetz, die am 1.7.2021 in Kraft trat, wird die neue im JWMG in § 41 Abs. 2 allgemeine Jagdruhezeit berücksichtigt.
In der Änderung der Durchführungsverordnung zum Jagd-und Wildtiermanagmentgesetz, die am 1.7.2021 in Kraft trat, wird die neue im JWMG in § 41 Abs. 2 allgemeine Jagdruhezeit berücksichtigt.