Der Ausbildungsplan sichert die Praxistauglichkeit und Qualität der Ausbildung der zukünftigen Jägerinnen und Jäger.
Grundlagen sind die gesetzlichen Vorgaben im Bundesjagdgesetz, im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz und dessen Durchführungsverordnung. Sie bestimmen die generellen gesellschaftspolitisch vorgegebenen Ziele und Inhalte für die jagdliche Ausbildung.
Das Kulturgut Jagd mit den jagdlichen Kenntnissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und seinen Traditionen bilden in dafür zugelassenen Ausbildungsstätten die Eckpfeiler der Ausbildung. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindeststundenzahl von 130 Ausbildungsstunden mit einem Drittel Praxisanteil ist die nach der Prüfungsordnung für Jägerinnen und Jäger (Jägerprüfungsordnung) in Baden-Württemberg verbindliche Vorgabe.
Der Ausbildungsplan beinhaltet Hinweise auf der Grundlage einer kompetenz-orientierten Didaktik, aber auch vermittlungspraktische Angaben, besonders im Hinblick auf den Einsatz moderner Methoden und Medien.
Ausbildungsfelder
- Ausbildungsfeld 1:
- Wildtierökologie und Revierbetreuung
- Wildtierökologie
- Wildhege
- Biotoppflege
- Land- und Waldbau
- Wildschadensverhütung in Feld und Wald
- Ausbildungsfeld 2:
- Waffen besitzen und jagdlich einsetzen
- Waffenrecht
- UVV Jagd (VSG 4.4) – DJV Schießstandordnung
- Waffentechnik und Führen von Jagdwaffen (einschließlich Kurzwaffen)
- Waffenhandhabung – praktische Ausbildung
- Ausbildungsfeld 3:
- Jagen und Hunde einsetzen, Wildtiermanagement umsetzen
- Halten, Ausbilden und Führen von Jagdhunden
- Jagdbetrieb
- Ausbildungsfeld 4:
- Jagd-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht anwenden und Jagdethik umsetzen
- Jagdrecht (JWMG)-, Tierschutz-, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht
- Jagdethik
- Ausbildungsfeld 5:
- Tierkrankheiten, Wildbret gewinnen und in Verkehr bringen
- Einführung – Verantwortung der Jagenden
- Tierkrankheiten (Wildtiere und Jagdhunde)
- Hygienische Behandlung des erlegten Wildes
- Inverkehrbringen von Wildbret nach lebensmittelhygienischen Vorschriften