Die Landesflintennadel wird erteilt, wenn von 10 Kipphasen und 15 Wurfscheiben Turbulenzautomat jeweils mindestens 5 Treffer erzielt werden. Die Anzahl der Versuche ist beliebig, aber nur in Kombination beider Disziplinen möglich.
Abnahmeberechtigt sind die Schießobleute der Kreisvereine, Schießstandleiter sowie Leiter von DJV-Schießwettbewerben ab Kreismeisterschaft.