Hinweise und Tipps im Umgang mit wildlebenden Tieren

 

  • Foto: Hans Jürgen Klaiber

Erstellt am

Angelockt durch reichhaltiges Futter in Komposthäufen, Abfalleimern, offenem Biomüll oder Katzenschüsseln auf Terrassen können die Tiere hier bequem und gut leben. Speziell der Fuchs findet in, oder an den menschlichen Siedlungen gute Unterschlupfmöglichkeiten, etwa unter Garagen, alten Holzschuppen, Scheunen oder großen Holzstapeln. Seine natürliche Scheu gegenüber den Menschen im Besiedlungsraum hat er fast vollständig verloren.Menschliche Siedlungen sind aber laut Bundesjagdgesetz „Befriedete Bezirke“ in denen die Jagd ruht. „Verstößt ein Jäger gegen diese Regelung, so begeht er ein Vergehen im Sinne des Bundesjagdgesetzes und des Strafgesetzbuches“, so Helmut Heissenberger, Kernener Jäger. „Füchse gebären in den Frühjahrsmonaten ihren Nachwuchs und haben momentan Schonzeit. Es ist deshalb verboten Fallen aufzustellen, um die Tiere anschließend im Wald auszusetzen. Das Aufstellen von Fallen im Ortsgebiet ist generell verboten. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Bundesjagdgesetz sowie gegen das Tierschutzgesetz. Verstöße werden entsprechend geahndet.“

Außerhalb von Ortschaften werden die Füchse bejagt, um deren Population einzugrenzen. Heissenberger weiter: „Im vergangenen Jagdjahr wurden in Kernen 85 Füchse erlegt. Unterstützen Sie uns. Machen Sie dem Fuchs den Aufenthalt im Ort so unbequem und unwirtlich wie möglich. Verschließen Sie Hohlräume unter Garagen oder Holzschuppen zum Beispiel durch Maschendraht. Lagern Sie keine Abfallreste (Speisereste) auf dem Komposthaufen und nehmen Sie Futternäpfe für Katzen und andere Haustiere mit in die Wohnung.Vermeiden Sie es, Füchse an ihr Wohnumfeld zu binden. Füchse sind wildlebende Tiere und keine "Haustiere.“

Auszug Gemeindeblatt Kernen von Helmut Heissenberger 

 

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Angelockt durch reichhaltiges Futter in Komposthäufen, Abfalleimern, offenem Biomüll oder Katzenschüsseln auf Terrassen können die Tiere hier bequem und gut leben. Speziell der Fuchs findet in, oder an den menschlichen Siedlungen gute Unterschlupfmöglichkeiten, etwa unter Garagen, alten Holzschuppen, Scheunen oder großen Holzstapeln. Seine natürliche Scheu gegenüber den Menschen im Besiedlungsraum hat er fast vollständig verloren.Menschliche Siedlungen sind aber laut Bundesjagdgesetz „Befriedete Bezirke“ in denen die Jagd ruht. „Verstößt ein Jäger gegen diese Regelung, so begeht er ein Vergehen im Sinne des Bundesjagdgesetzes und des Strafgesetzbuches“, so Helmut Heissenberger, Kernener Jäger. „Füchse gebären in den Frühjahrsmonaten ihren Nachwuchs und haben momentan Schonzeit. Es ist deshalb verboten Fallen aufzustellen, um die Tiere anschließend im Wald auszusetzen. Das Aufstellen von Fallen im Ortsgebiet ist generell verboten. Dies ist ein klarer Verstoß gegen das Bundesjagdgesetz sowie gegen das Tierschutzgesetz. Verstöße werden entsprechend geahndet.“

Außerhalb von Ortschaften werden die Füchse bejagt, um deren Population einzugrenzen. Heissenberger weiter: „Im vergangenen Jagdjahr wurden in Kernen 85 Füchse erlegt. Unterstützen Sie uns. Machen Sie dem Fuchs den Aufenthalt im Ort so unbequem und unwirtlich wie möglich. Verschließen Sie Hohlräume unter Garagen oder Holzschuppen zum Beispiel durch Maschendraht. Lagern Sie keine Abfallreste (Speisereste) auf dem Komposthaufen und nehmen Sie Futternäpfe für Katzen und andere Haustiere mit in die Wohnung.Vermeiden Sie es, Füchse an ihr Wohnumfeld zu binden. Füchse sind wildlebende Tiere und keine "Haustiere.“

Auszug Gemeindeblatt Kernen von Helmut Heissenberger