Unter Wildtiermonitoring versteht man die Erfassung, Beobachtung und Überwachung bestimmter Wildtierarten und ihrer Lebensräume (vgl. § 5 Abs. 2 JWMG). Ziel des Wildtiermonitorings ist es, räumliche und zeitliche Trends von Wildtierbeständen festzustellen, um basierend auf dieser Datengrundlage geeignete Maßnahmen zum Erhalt bestimmter Tierarten treffen zu können oder um den Umgang mit „Problemarten“ besser steuern zu können. Durch Monitoring können aber auch bereits durchgeführte Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden.
Darüber hinaus werden die Methoden des Monitorings auch bei wissenschaftliche Untersuchungen angewandt, wobei die Jägerschaft hier aktiv mithilft/helfen kann. Neben dem Einsatz von Halsbandsendern für Telemetrie-Studien, fließen auch Hinweise auf Kot, Haare, Sichtbeobachtung, akustische Nachweise, Totfunde, Fotos von Wildkameras etc. in das Monitoring ein. Mittels genetischer Proben von Kot, Haaren oder Totfunden kann ein sogenanntes genetisches Monitoring durchgeführt werden, um genaue Aussagen über Verwandtschaftsverhältnisse und Herkunft bestimmter Tiere treffen zu können.
Grundsätzlich findet auf großer Fläche ein sogenanntes Zufallsmonitoring statt, aus dem (zufällige) Hinweise auf bestimmte Arten hervorgehen. Hieraus können nur Minimalgrößen für Wildtierbestände abgeleitet werden. Verdichten sich die Hinweise in einem bestimmten Gebiet auf eine Tierart (z.B. Luchs), dann wird in diesem Gebiet ein systematisches Monitoring durchgeführt, aus welchem dann statistisch abgesicherter Bestandsschätzungen und Verbreitungsgebiete abgeleitet werden können.