Wie zählt man Hasen?

Scheinwerferzählung

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Bei einer Scheinwerfertaxation (Scheinwerferzählung) zur Erfassung der Feldhasenbestände werden bestimmte Flächen, die sogenannten Taxationsflächen (Zählflächen), im Frühjahr und im Herbst jedes Jahr mit Hilfe eines Scheinwerfers vom Fahrzeug aus abgeleuchtet und die Tiere, die sich auf diesen Flächen befinden gezählt. Damit dies durchgeführt werden kann, müssen allerdings einige vorbereitende Arbeiten gemacht und einige Anweisungen beachtet werden. Die Einrichtung der Taxationsflächen erfolgt von einem Mitarbeiter der Wildforschungsstelle des Landes. Hierzu werden Flächen ausgesucht, die einen repräsentativen Querschnitt der Biotop- und Nutzungsverhältnisse aufzeigen und gemeinsam mit den Fahrstrecken in einer Karte dargestellt. Es ist bei den Fahrstrecken darauf zu achten, dass die Wege zur Zählzeit im Frühjahr und Herbst befahrbar sind. Ebenso sind Geländestrukturen, welche die Sicht innerhalb von 150 Metern einschränken, in die Karte einzuzeichnen. Flächen die aufgrund dieser Gegebenheiten nicht eingesehen werden können, müssen von der Taxationsfläche abgezogen werden, wobei dies mit Hilfe eines Geographischen Informationssystems (GIS) durch das WILD-Zentrum erfolgt. Je nachdem wie das Wegenetz ausgebildet ist, können verschiedene Fahrweisen verwendet werden. Bei einem gut ausgebauten Wegenetz ist meist ein Umfahren der abzuleuchtenden Fläche möglich. Wo dies nicht möglich ist, werden geradlinige Fahrstrecken verwendet. Beim Umfahren einer Taxationsfläche ist allerdings darauf zu achten, dass bei einer Bewegung der Feldhasen (Lepus europaeus) keine Doppelzählungen gemacht werden. Zum Ableuchten der Flächen werden standardisierte Scheinwerfer verwendet. Der Zeitpunkt der Zählungen im Frühjahr und im Herbst ist an die phänologischen Gegebenheiten anzupassen, das heißt, dass der Vegetationszustand in Bezug auf Dichte, Höhe und Attraktivität berücksichtigt werden soll. Somit sollten die Zählungen im Frühjahr zwischen Anfang März und Mitte April, mit Beginn des Vegetationswachstums auf den Agrarflächen erfolgen. Im Herbst sollte die Ernte möglichst weit fortgeschritten sein, die Zwischenfrucht noch nicht zu hoch sein und die Zählungen stets vor der Bejagung stattfinden, sodass für den Herbst ein Zählzeitraum von Mitte Oktober bis Mitte Dezember angegeben werden kann. Der zeitliche Beginn der Zählungen hängt vom Aktivitätsmuster des Feldhasen (Lepus europaeus) ab, welcher grundsätzlich nach Einbruch der Dunkelheit seine höchste Aktivität aufweist. Deshalb wird mit der Zählung jeweils eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang begonnen, die Dauer sollte drei Stunden, aufgrund der Konzentrationsfähigkeit, nicht überschreiten. Es sollten pro Zählzeitraum mindestens zwei Zählungen stattfinden. Mittels Berechnung wird dann überprüft, ob eine dritte Zählfahrt nötig ist.  Bei einer Zählfahrt sollten mindestens zwei, besser drei, Personen beteiligt sein (Fahrer, Protokollant, Zähler). Das Fahrzeug sollte nach Möglichkeit geländetauglich sein, sodass eine gleichmäßige, langsame Fahrgeschwindigkeit gegeben ist. Von der Beifahrerseite aus werden im rechten Winkel die Taxationsflächen abgeleuchtet, wobei nur die mit bloßem Auge erkennbaren Feldhasen (Lepus europaeus) aufgenommen werden. Die gezählten Feldhasen (Lepus europaeus) werden vom Protokollant in einen vom WILD-Projekt vorgegebenen Protokollbogen für jede Taxationsfläche eingetragen, ebenso die Wetterparameter nach den vorgegebenen Kategorien. Bei ungeeigneter Witterung, wie zum Beispiel Dunst oder Nebel, hellem Mondlicht, Sturm oder starkem Niederschlag, kann keine Zählung erfolgen. Stellt sich solch eine Witterung während der Zählung ein, muss diese abgebrochen und bei günstigeren Bedingungen wiederholt werden. Mit Hilfe der so erhobenen Daten können revierbezogene Aussagen zur Bestandsentwicklung des Feldhasen in einem Jahr, bzw. im Jahresvergleich gemacht werden. Dies kann wiederum als Entscheidungsgrundlage für oder gegen eine Bejagung dienen.